Hinweisgeberschutzgesetz
Kreishandwerkerschaft Köln als interne Meldestelle der Innungsmitglieder
nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Betriebe ab 50 Mitarbeiter benötigen aufgrund des neuen Hinweisgeber-
schutzgesetzes eine interne Meldestelle für ihre hinweisgebenden Mitarbeiter
(„Whistleblower“). Die Kreishandwerkerschaft Köln bietet ihren Innungsmitgliedern
als kostenfreie Dienstleistung an, die Aufgaben einer internen Meldestelle zu
übernehmen.
Diese Meldestelle dient Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber als Anlaufstelle,
Informationen über Verstöße zu melden, die sie im Zusammenhang mit ihrer
beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Mit der
Einrichtung dieser Meldestellen schützt das Hinweisgeberschutz-gesetz
Arbeitnehmer vor Benachteiligungen und gibt ihnen Rechtssicherheit.