Dienstleistungen

Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft im Überblick

Die Kreishandwerkerschaft Köln bietet ihren Innungsmitgliedern umfangreiche Service- und Dienstleistungen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Dienstleistungen erhalten Sie über die Liste unterhalb.

Arbeits- und Sozialrecht

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Arbeits- und Sozialrecht / Beratung und Vertretung vor Gerichten

Mitglieder der Kölner Innungen werden in allen Rechtsfragen, insbesondere im Arbeits- oder Sozialrecht,  auf Wunsch beraten. Die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten findet gegen eine geringe Gebühr statt.

Ansprechpartner ist die Kanzlei Köhler, Rechtsanwalt Jens Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Arbeitsmedizinische u. sicherheitstechnische Beratung

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Arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsschutz ist für jeden Handwerksbetrieb ein enorm wichtiges Thema. Berufsgenossenschaften und Arbeitsschutzbehörden überprüfen immer häufiger, ob alle Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Jeder Arbeitgeber ist für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter verantwortlich. Wie können Sie sich auf Ihr Handwerk konzentrieren ohne den Arbeitsschutz zu vernachlässigen? Wie können Sie alle Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz einfach, sicher und kostengünstig erfüllen?

Die Kreishandwerkerschaft Köln kooperiert zum Thema sichere und gesunde Arbeit mit BASIKNET Gesellschaft für Arbeitsschutz mbH und bietet damit ihren Mitgliedsbetrieben eine seit vielen Jahren bewährte Lösung im Arbeitsschutz an. Weitere Informationen zu BASIKNET finden Sie hier: www.basiknet.de.

Der Service für Handwerksbetriebe basiert auf zwei Bausteinen: Dem Online-Arbeitsschutzportal und der persönlichen Beratung. Mit dem praxisorientierten Arbeitsschutzportal erfüllen Sie rechtssicher und relativ einfach Ihre gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz. Die Gefährdungsbeurteilung online unterstützt Sie dabei, Gefährdungen systematisch durchzugehen und die nach § 6 Arbeitsschutzgesetz geforderte Dokumentation anzulegen. Auch die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung für Hygieneschutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung von Krankheitserregern können Sie hier einfach online durchführen.

Aufgrund der Kooperationsvereinbarung erhalten Innungsmitglieder einen Preisnachlass von 30%.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kreishandwerkerschaft Köln oder direkt bei BASIKNET, Herrn Dr. Michael Meetz, Tel. 0177/301 55 93. Schriftliche Anfragen bitte per E-Mail an [email protected]

Bekämpfung von Schwarzarbeit u. illegaler Beschäftigung

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Schwarzarbeit oder "unerlaubter Handwerksausübung" müssen Mitgliedsbetriebe der Kölner Innungen nicht tatenlos zusehen ­– sie sollten den jeweiligen Fall schnellstmöglich - also telefonisch, per Fax oder durch E-Mail – dem Referat Handwerksausübung der Kreishandwerkerschaft Köln (Ansprechpartnerin Claudia Frank, [email protected], Tel. 0221-2070-412) mitteilen. Wir arbeiten zusammen mit der Handwerkskammer zu Köln, den Ordnungsbehörden der Kommunen und dem Hauptzollamt, um Gewerbetreibenden, die unter Verstoß gegen die Handwerksordnung Handwerksarbeiten durchführen, das Handwerk zu legen. Wir prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen und werden leiten entsprechende Schritte ein. Wir mahnen die Dabei ist eine schnelle Meldung wichtig! 

Auch die Werbung mit unerlaubter Handwerksausübung verfolgen wir und schützen Sie dadurch von unlauterer Konkurrenz. Wer die Ausübung eines Handwerks bewirbt, für das keine Handwerksrolleneintragung besteht, verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Wir mahnen die Betriebe ab und verlangen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Renitente Betriebe werden von uns vor dem Landgericht verklagt.

Checklisten und Formulare/Dokumentenservice

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Checklisten / Formulare für die betriebliche Praxis

Mitgliedsbetriebe erhalten von ihren Innungen auf Anforderung verschiedene nützliche "Helfer" in Form von Vordrucken, wie zum Beispiel

  • Lehrvertäge
  • Formularsammlung für die Personalarbeit
  • Berichtsheft
  • Dokumentenservice

Ein Anruf bei Ihrer Innung (siehe Innungen), ein Fax an die Innung oder das Ausfüllen des unten stehenden Formulars genügt und das Gewünschte geht am gleichen Tag an Sie per Post.

Dokumentenservice:

Die Kreishandwerkerschaft Köln bietet ihren Innungsmitgliedern ab dem 01.01.2022 eine zusätzliche Dienstleistung an. Über den virtuellen Dokumentenservice können Sie digitale Formulare, Musterverträge und Musterschreiben zu den meisten Vertragstypen herunterladen. Es befinden sich hunderte Musterformulare zu den Themen Arbeitsrecht, Baurecht, Förderprogramme, Unternehmensführung, Steuern und Privat. Die Verträge werden regelmäßig von Juristen geprüft und sind daher immer auf dem neuesten Stand. Gerne können Sie über uns eine Broschüre anfordern, in der eine Aufstellung aller Formulare vorhanden ist.
Die Formulare sind auf der Homepage www.dokumentenservice.net abgelegt. Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren, dann leiten wir Ihnen die Zugangsdaten weiter.


Energiepreise - Strom und Gas verbilligt 

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Wir blicken auf eine langjährige gute Geschäftsbeziehung mit der RheinEnergie AG zurück - dem regionalen Kölner Energieversorger! Neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch, der für beide Seiten gut und wichtig ist, gibt es für Sie als Mitgliedsbetrieb auch einige 'handfeste' Vorteile!
 
Mit der RheinEnergie haben wir einen neuen Rahmenvertrag geschlossen, der Ihnen noch bessere Konditionen für Strom und Erdgas für Ihr Unternehmen bietet. Sie interessieren sich für das Angebot? Dann einfach anrufen: 0221/ 34645-555.

Und Sie können noch mehr sparen − etwa bei den Energiedienstleistungen der RheinEnergie. Zu den Vorteilsangeboten gehören beispielsweise der Energieausweis,
der Gasanlagen-Proficheck und das Heizungscontracting.
Das gesamte Vorteilsangebot finden Sie hier:

Bitte geben Sie bei der Online-Bestellung den Aktionscode „Handwerk“ ein um unsere speziellen Vorteilsangebote nutzen zu können. 

Weitere wichtige Service-Nummern der RheinEnergie AG:

Entstördienst Tel.: 01802-222 600
(erreichbar rund um die Uhr, Gebühr aus dem Festnetz: 6 Cent pro Gespräch)Energieberatung Tel.: 0221-178-33 11
(erreichbar Mo - Fr von 7:30 bis 18:00)


Erfahrungs- und Informationsaustausch

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Erfahrungs- und Informationsaustausch


Die in Innungen organisierten HANDWERKER sprechen miteinander, tauschen Fachliche Informationen und Erfahrungen aus, bilden sich auf diese Weise und durch Lehrgänge und Seminare weiter und erhalten damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Die Innung organisiert dies alles, und lädt zu Arbeitskreisen, Gesprächen Referaten, Seminaren und Lehrgängen, Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen ein. 


Fachliche / wirtschaftliche Beratung 

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Die persönlichen Fähigkeiten und die durch die Meisterprüfung bewiesenen Kenntnisse und Fertigkeiten befähigenden Handwerker zur Lösung der meisten Herausforderungen und Probleme, die in der täglichen Praxis auftreten. In allen Fällen, in denen doch einmal der "fachliche Rat" gebraucht wird, hilft die Innung. Entweder durch Beratung des Innungsgeschäftsführers oder wenn er nicht weiter weiß oder bei ausgesprochen komplizierten Fällen, so kennt er mit Sicherheit den" Experten" für technische, betriebswirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Fragen, die zu lösen sind.

Überzeugen Sie sich durch Anruf oder Fax bei Ihrer Innung.


Gutachten zu handwerksrechtlichen Fragen

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Die Innung wird bei Aufforderung in vielfältiger Weise als Gutachter tätig, unter anderem, wenn es um Ausnahmebewilligungen für die Ausübung eines Handwerks geht. Die Innung gibt Auskunft, was sie alles begutachtet.

Unter der Rubrik "Innungen" finden Sie zu den einzelnen Innungen oder Gewerken den Mann / die Frau, die Ihnen näheres dazu sagen kann. 

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Handwerk aktiv 

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Kurzcharakteristik

 

Das Kölner Handwerk ist ein wesentlicher Umsatzfaktor in der städtischen Wirtschaftsbilanz: Im Jahr 2018 erzielten die Handwerksunternehmen in Köln einen Umsatz von 8,31 Milliarden.

Euro und beschäftigten zum Ende des Jahres insgesamt 67 582 erwerbstätige Personen, darunter 53 134 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte *). Und das Handwerk ist ein engagierter Ausbilder: 3 980

Auszubildende gab es 2019 bei 1 362 Ausbildungsbetrieben**).

 

Als Dachverband vertritt die Kreishandwerkerschaft Köln rund 3 500 Handwerksbetriebe aus 31 Kölner Innungen und gilt als einflussreicher und meinungsbildender Dachverband in der Region.

 

Das Journal Handwerk aktiv informiert praxisbezogen über alle handwerks- und innungsrelevanten Themen und vermittelt seiner Zielgruppe ein aktuelles Bild über die wirtschaftliche, politische und soziale Situation in der Region und über Köln hinaus.

 

Handwerk aktiv erreicht die Handwerksunternehmer persönlich im direkten Postversand.

 

Handwerk aktiv erscheint 6 x jährlich mit einer Druckauflage von 5 000 Exemplaren pro Ausgabe.
 

Die Handwerk aktiv erscheint nun auch in digitaler Form:

https://vh-kiosk.de/handwerk-aktiv

 

Infos zu Anzeigenschaltungen, Anzeigenpreise oder zu redaktionellen Fragen über:

 

ROY Medienagentur

Manfred Roy-Gordes

Elisenstraße 4-10

50667 KÖLN

 

Telefon (0221) 12 37 00

Mobil    +49 174 92 58 754
E-Mail   [email protected]

 

*) Statistisches Landesamt NRW   /   **) HwK Köln

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mehr Infos

Handwerkerparkausweis 

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Neuregelungen zum Handwerkerparkausweis werden im Kammerbezirk ab Juni 2017 umgesetzt: Handwerker können jetzt mit einem Ausweis in ganz NRW parken

Die Landesregierung NRW hat mit Erlass vom 18. Januar 2017 den Handwerkerparkausweis neu geregelt. Handwerksunternehmen können jetzt mit einem Ausweis sogar in ganz NRW parken. Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe (berechtigte Gewerke bei der zuständigen Behörde klären), die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und dazu spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können diesen Sonderparkausweis ab Anfang Juni im Kammerbezirk Köln erhalten. Bei einigen wenigen Kommunen kann es allerdings noch zu geringfügigen zeitlichen Verzögerungen kommen.

Beantragen können Unternehmen einen Handwerkerparkausweis für den Regierungsbezirk Köln oder einen Handwerkerparkausweis, der in ganz Nordrhein-Westfalen genutzt werden kann.


Folgende Regelungen sind mit dem Handwerkerparkausweis verbunden (leichte Unterschiede bei der Beantragung sind von Kommune zu Kommune möglich):

 

 1.     Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe der Anlage A oder B der Handwerksordnung und sonstige Betriebe, soweit die Handwerksbetriebe oder sonstigen Betriebe regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen und spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres bzw. umfangreiches Material transportieren müssen. Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren festen Firmenaufschriften versehen sein.

Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

2.     Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung

Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

3.     Einzureichende Antragsunterlagen

  • Antrag
  • Kopie der Gewerbe-Anmeldung bzw. aktuelle Gewerbe-Ummeldung
  • Kopie der aktuellen Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer oder der Handwerkskarte (Vorder- und Rückseite).
  • Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I

 

4.     Berechtigungsumfang

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Handwerkerdiensten und handwerklichen Dienstleistungen zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot /Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

 

5.     Übertragbarkeit des Handwerkerparkausweises

Der Handwerkerparkausweis ist übertragbar auf maximal fünf Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Originalausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Sollen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig von der Sonderregelung profitieren, dann müssen also mehrere Ausweise beantragt werden. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden (siehe Gebührenhinweise).

 

6.     Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Originalparkausweis sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.

 

7.     Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr. Nachträglich beantragte weitere Handwerkerparkausweise des gleichen Antragstellers können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.

 

8.     Verwaltungsgebühren

a) Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit Regierungsbezirk Köln

Die Verwaltungsgebühr beträgt 305 Euro für die erste Genehmigung und 153 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung, die zeitgleich beantragt wird.

 b) Handwerkerparkausweis mit Gültigkeit NRW

Die Verwaltungsgebühr beträgt 350 Euro für die erste Genehmigung und 175 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung, die zeitgleich beantragt wird.

Gebühren für Ergänzungen und nachträglich beantragte Parkausweise sind im Einzelfall bei der zuständigen Behörde zu erfragen.


Inhaberausfallschutz der Signal Iduna

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Unser Versicherungspartner Signal Iduna bietet einen neuen Inhaberausfallschutz an. Betriebsinhaber können Ihren Betrieb so mit einem Tagessatz

in Anlehnung an den Rohertrag gegen den Ausfall des Inhabers durch Krankheit oder Unfall absichern. Entscheidender Vorteil gegenüber Mitbewerberprodukten ist , dass bereits ab einer AU des Inhabers in Höhe von 60% geleistet wird. Aufgrund des sehr hohen Risikos können nur Personen mit einem Eintrittsalter bis zu 55 Jahren versichert werden.

files/Inhaberausfallschutz.pdf 
files/Faxantwort_Inhaberausfallschutz.pdf 


JobTicket im VRS – stark preisreduzierte Bezugsmöglichkeit

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Für „wenig Geld“ weite Strecken mit Bus oder Bahn im Einzugsbereich des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) können Innungsmitglieder und deren Mitarbeiter mit dem JobTicket zurücklegen.

Dank eines Rahmenvertrages zwischen Kreishandwerkerschaft Köln und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) haben Mitgliedsunternehmen der Kölner Innungen mit einer Gesamtbelegschaft von zwei bis 49 Mitarbeitern die Möglichkeit, unter Beachtung der Mindestabnahmemenge von zwei JobTickets, für interessierte Mitarbeiter das JobTicket zu beziehen! Hier handelt es sich um das neue Fakultativ-Modell! Der Gesamtbezugspreis für das JobTicket beim Fakultativ-Modell beträgt derzeit 83,00 €. Zusatzberechtigungen im Geltungsbereich VRS/VRR gibt es für zusätzliche 73,10 € und im Geltungsbereich VRS/AVV für zusätzliche 80,90 €.

Mitgliedsbetriebe mit 50 und mehr Mitarbeitern erhalten weiterhin das JobTicket nach dem Solidar-Modell, bei dem der Betrieb für alle Mitarbeiter der Stammbelegschaft das JobTicket bezieht! Neu ist hierzu, dass der Innungsbetrieb und die KVB AG bei Neuverträgen ab 01. August 2008 unmittelbare Vertragspartner werden.

Interessenten können sich bei der Kreishandwerkerschaft Köln (siehe Ansprechpartner) informieren und erhalten von dort die notwendigen Vertragsunterlagen. 


Juristische Beratung in firmenrechtlichen Belangen

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Juristische Beratung für Firmen

Unternehmen im Handwerk merken es tagtäglich, das Netz der Vorschriften und Gesetze wird immer enger:

  • Umweltschutzauflagen
  • Kauf- und Haftungsrechtliche Fragen
  • Wettbewerbsrechtliche Regelungen
  • Auflagen der Handwerksordnung

Hilfe bietet Ihre Innung und die Rechtsabteilung der Kreishandwerkerschaft Köln.

Wenn Sie Fragen oder Probleme zdiesen Themen haben, wenden Sie sich an die Geschäftsführer Ihrer Innung oder unsere Rechtsberatung.

Kooperation und Abstimmung mit den Berufsschulen

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Kooperation und Abstimmung mit den Berufsschulen

Zwischen Innungen und Berufsschulen besteht seit jeher ein enger Kontakt zur Abstimmung der Lehrinhalte. Darüber hinaus sind beide Seiten an einer guten zeitlichen Organisation des Berufsschulunterrichtes interessiert, damit der Auszubildende im Interesse der Ausbildungsqualität so wenig wie möglich im Betrieb fehlt.

Falls Sie Fragen oder Probleme haben, sprechen Sie den Geschäftsführer Ihrer Innung an, der in solchen Fragen eng mit dem Lehrlingswart zusammenarbeitet.

 Lehrlingsbetreuung und Lehrlingsschiedswesen 

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Selbst erfahrene Ausbilder haben dann und wann Fragen zu Regelungen und Gesetzen (Tarifrecht, Jugendschutzgesetz, usw), die das Verhältnis zum Auszubildenden regeln.

Raschen Rat weiß in solchen Fällen der Geschäftsführer Ihrer Innung, oder unsere Rechtsberatung.

Gibt es bereits massiven Streit zwischen Lehrherren und Auszubildenden, bis hin zur Kündigung so kann ein LEHRLINGSSCHIEDSGERICHT eingeschaltet werden, dem es in vielen Fällen gelungen ist, die Wogen wieder zu glätten.

Vorsitzender des Lehrlingsschiedsgerichtes ist Assessor Schwerdfeger.

Bei Streitfällen wenden sich Lehrherren oder Auszubildende an den Geschäftsführer der zuständigen Innung oder an unsere Geschäftsstelle.

Marketing / Öffentlichkeitsarbeit / Meinungsbildung

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Marketing / Öffentlichkeitsarbeit / Meinungsbildung

Eine gute handwerkliche Leistung spricht selbstverständlich für sich und ist mit am besten geeignet, den Absatz handwerklicher Leistungen siche rzustellen oder das "Wohlwollen" der Kundschaft, der Öffentlichkeit, beim potentiellen Nachwuchs, von Meinungsmachern oder denen zu erringen, auf die es ankommt.

Dennoch kommt das Kölner Handwerk in der heute "reizüberfluteten Welt " nicht darum herum, zusätzlich durch Imagekampagnen, Messebeteiligung, Pressearbeit und durch persönliche Auftritte ein positives Bild des Handwerks zu zeichnen und zu erhalten.

Wichtig und daher Ziel aller Akteure ist allerdings, dass sich die verschiedenen Anstrengungen, die Innungen und Kreishandwerkerschaft auf diesem Gebiet unternehmen, ergänzen, verstärken und zu einem ganzheitlichen positiven Bild zusammenfügen, so dass das Ziel "Wertschätzung erreichen" auf Dauer erreicht wird.

Miet-Berufskleidung 

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In verschiedenen Gewerken statten Mitgliedsbetriebe ihre Mitarbeiter mit Miet-Berufskleidung aus. Der Grund dafür ist, dass gute Kleidung die Visitenkarte eines Handwerksbetriebes ist, sie unterstreicht die Qualität handwerklicher Arbeit. Zum zweiten ist gute Kleidung mit ursächlich dafür, dass sich Mitarbeiter wohlfühlen, so dass bei diesen wiederum Motivation und Leistung stimmen. Allerdings ist die Gestaltung von Berufskleidung an Mitarbeiter in der Regel mit merklichen Kosten verbunden. Die Kreishandwerkerschaft Köln hat deshalb mit der MEWA Textil-Service AG & Co., Wiesbaden einen Rahmenvertrag abgeschlossen, so dass Innungsmitglieder Berufskleidung zu besonders günstigen Konditionen erhalten können.

 

Mitgliedsbetriebe, die sich für Einzelheiten interessieren und damit an einer Beratung interessiert sind, können sich telefonisch wenden an:

Bezirksleiter Nils Helmig |
Telefon | 02041 / 69 32 81
Mobil-Telefon | 0170 / 4586355
Fax | 02041 / 69 32 82

Nachwuchswerbung

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Alle Wirtschaftsgruppen bemühen sich um den guten Auszubildenden, die Industrie, der Handel, Versicherungen, Banken und auch das Handwerk.

In diesem Wettbewerb bemühen sich die Kreishandwerkerschaft und ihre Innungen darum, sowohl allgemein für handwerkliche Berufe zu werben, als auch speziell Nachwuchs für die fast 100 verschiedenen Handwerksberufe zu gewinnen.

Dies geschieht ideenreich und sehr unterschiedlich, so dass bislang die Bewerber- und Ausbildungsstellenbilanz stets fast ausgeglichen war.

Weitergehende Informationen über die verschiedenen Lehrberufe kann der Geschäftsführer der zuständigen Innung geben oder füllen Sie unten sichtbares Formular aus:

Newsletter zum neuen Doodle Kalender Signal Iduna 

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Unser Versicherungspartner Signal Iduna bietet einen neuen Doodle Kalender für eine Telefonberatung oder Onlineberatung zum Inhaberausfallschutz an. Weitere Informationen können SIe dem aktuellen Newsletter anbei entnehmen.

Offene Handwerker - Rechnungen

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Forderungseinzug

Gegen die schlechte "Zahlungsmoral" von Kunden bietet die Kreishandwerkerschaft Köln den Mitgliedsunternehmen eine Inkasso-Stelle an.

In 95 % der Fälle wird nach qualifizierter Mahnung bereits vom Schuldner bezahlt.

Gegen eine Gebühr von 30,00 € (plus Nebenkosten und MwSt.) wird durch die Kanzlei Köhler eine Forderungsprüfung und Mahnung, das Mahnverfahren selbst durchgeführt und die Vollstreckung koordiniert.

Der Kooperationsanwalt, Rechtsanwalt Jens Köhler - www.kanzleikoehler.de - , der Kreishandwerkerschaft Köln hilft Unternehmen beim Einfordern offener Posten unkompliziert. Sie brauchen lediglich Rechnung und Mahnung einreichen und einen Fragebogen beantworten.


Organisation von Messen / Tagungen / Veranstaltungen

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Organisation von Messen / Tagungen / Veranstaltungen

Im Rahmen der nicht unbegrenzten Personalkapazitäten organisiert die Innung oder Kreishandwerkerschaft alles - was gewünscht wird:

  • Messeauftritte einer Innung
  • Konferenzen
  • Sitzungen
  • Tagungen
  • Lossprechungsfeiern
  • Studienreisen
  • bis hin zu Bällen oder Stadtteilfesten

.Wenn es "ganz Dicke kommt", werden professionelle Planer oder Organisatoren hinzugezogen. "Was so läuft ", können Innungsmitglieder oder interessierte Dritte den Veranstaltungskalendern der INNUNGEN entnehmen.


Pflege von Kontakten / Lobbyarbeit 

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Pflege von Kontakten / Lobbyarbeit

Gerade in Köln gilt im positiven Sinne der Grundsatz, dass man sich kennt und dass man sich gegenseitig hilft.

Damit das gelingt, ist die Kontaktpflege in alle Richtungen - Rat der Stadt, Verwaltung, Arbeitsamt, andere Behörden, andere Branchen, Schulen, Kirchen, unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen - und zu allen erdenklichen Anlässen und Gelegenheiten erforderlich.

Diese Kontaktpflege leisten Innungen und Kreishandwerkerschaft um ständig die Belange und Interessen des Handwerkes zu vertreten, um Nachteile zu vermeiden und stattdessen Vorteile für das Handwerk zu erringen oder zu sichern.


Qualifizierung und Weiterbildung

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Qualifizierung und Weiterbildung

Arbeitstechniken, Materialkenntnisse und andere, das jeweilige Handwerk ausmachende Fertigkeiten und Kenntnisse, unterliegen auch im Handwerk dem Wandel und der Erneuerung.

Damit das Innungsmitglied auf der Höhe der Zeit bleibt, bieten Innungen und Kreishandwerkerschaft zur Auffrischung oder Weiterbildung eine Fülle von Seminaren und Veranstaltungen an.

Näheres erfährt man aus den VERANSTALTUNGSKALENDER der Innungen.

Bei einigen Innungen sollte man insbesondere auf dort stattfindende MEISTER VORBEREITUNGSKURSE achten.


Rahmenabkommen für Entsorgungsleistungen

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Rahmenabkommen für Entsorgungsleistungen

Mitte Januar konnten wir mit der Firma Reisswolf einen Rahmenvertrag abschließen, der Entsorgungsleistungen von A-Z zu wesentlich günstigeren Tarifen für Innungsbetriebe ermöglicht. Eine Preisliste ist als Anlage beigefügt. Die Leistungspalette umfasst:

„A wie Altpapier“ bis „Z wie Ziegelsteine“ :

Altakten – Datenträger – Mikrofilm-/Fiche
Altpapier/Pappe/Kartonagen – Elektronikschrott – Toner – Büromöbel Leuchtstoffröhren – Sperrmüll – Röntgenbilder – Bauschutt – Holz – Glas
Styropor – Folie – Kunststoff - u.v.m.

Reisswolf – mehr als Akten- und Datenvernichtung

Aktenlagerung – Digitalisierung von Belegen auf CD-ROM

Der für die Kreishandwerkerschaft zuständige Mitarbeiter der
Firma Reisswolf ist:

Herr Kukulies, Telefon 0221 / 63892-54

Rentenberatung 

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Eine auskömmlicheAltersversorgung wünschen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Was die gesetzliche oder private Rentenversicherungen voraussichtlich eines Tages in "Mark und Pfennig bzw. EURO" zahlen werden und welche Lücken im Vergleich zu einer Wunsch- oder Idealrente aus heutiger Sicht bestehen, stellt absolut neutral und exklusiv für das Kölner Handwerk die BfA - Versichertenberaterin der deutschen Rentenversicherung Bund
 
Frau Hedwig Szurka, Telefon 0221 / 93472119 oder 0172 / 4014311

im persönlichen Gespräch fest. Beratungstermine können unter den o.g. Rufnummern vereinbart werden.

Rundschreiben / E-Mail / Internet-Informationen 

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Wichtige Informationen aus Gesetzgebung, Wirtschaft und den jeweiligen Fachgebieten werden im Interesse der schnellen und gezielten Information den Innungsmitgliedern durch RUNDSCHREIBEN mitgeteilt.

Mit dieser bewährten Technik werden - sofern die Adresse stimmt - alle Innungsmitglieder erreicht. Bedrucktes Papier ist allerdings heutzutage nicht mehr jedermanns Sache !
Aus diesem Grunde werden die Kreishandwerkerschaft und die Innungen verstärkt über das INTERNET berichten und informieren, indem wichtige Information verstärkt durch E-Mail dem Mitglied ins Haus geschickt werden, oder auf eingerichteten Seiten gelesen und zur Kenntnis genommen werden können.
 
Ein noch engerer Kontakt wird auf diesem Wege hergestellt, wenn aus dem Internetangebot der Kreishandwerkerschaft und der Innungen Vordrucke oder Dokumente " heruntergeladen " werden können, sodass deren Anforderung und anschließender Versand entbehrlich wird. Eine solche Organisation setzt allerdings die verstärkte Ausstattung der Mitgliedsbetriebe mit PC und Internetanschluss voraus.
Die Kreishandwerkerschaft vermittelt gern Lösungen auf diesem Gebiet zu erschwinglichen Preisen !!

Tarifinformationen und -verhandlungen

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Tarifverhandlungen werden regelmäßig von den Innungsverbänden auf Landesebene geführt, die die angeschlossenen Kreishandwerkerschaften bzw. Innungen über den jeweiligen Tarifstand oder dessen Entwicklung informieren.

Die Innungen verfügen regelmäßig über die aktuellen Tarifverträge, so dass Innungsmitglieder sie dort abrufen (siehe "Innungen") oder sich darüber beraten lassen können.

 Telefondienste und Internet 

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Drahtgebunden können Innungsmitglieder seit 1998 besonders preisgünstig durch einen Rahmenvertrag der Kreishandwerkerschaft mit der Telefongesellschaft NETCOLOGNE telefonieren!
Handwerksbetriebe konnten durch den Wechsel zu der Gesellschaft Telefon-Kostenersparnisse von 30 % realisieren.
NETCOLOGNE schließt Innungsmitglieder außerdem zu besonderen Konditionen an das Internet an.

Darüber hinaus bestehen sehr günstige Mobiltelefonie-Rahmenverträge mit verschiedenen Anbietern.

 

Auskünfte, die vollständigen Konditionen oder Vertragsunterlagen erhalten Interessenten bei der Geschäftsstelle.

Treibstoffe und Schmierstoffe günstig an Markentankstellen 

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Preisgünstiger Dieselkraftstoff und Schmierstoffe 

Mitgliedsbetriebe der Kölner Innungen haben die Möglichkeit, aufgrund eines Rahmenvertrages mit der Firma Kaiser und Tappe GmbH, Eydelstedt, ''Tankkarten'' zu beziehen, die den preisreduzierten Bezug Dieseltreibstoff oder preisgünstiger Schmierstoffe an Shell-, ESSO- oder DEA-Tankstellen ermöglichen. Die Servicegebühren für die Tankkarten haben sich auf 2,00 € netto pro Monat erhöht.

Gegenüber den jeweiligen Tankstellenpreisen reduziert sich der Literpreis bei Dieselkraftstoff um 2,5 Cent/Liter, auf Schmierstoffe wird ein Nachlass von 27 % gewährt. Zusätzlich werden die Kraftstoffrechnungen in einer Monats-Sammelrechnung dem Teilnehmer in Rechnung gestellt, sodass ein 40-tägiges Zahlungsziel erreichbar ist.

Die Tankkarten sind auf einem speziellen Formblatt zu beantragen, das Sie bei der Geschäftsstelle abrufen können.

Hier können Sie die Anmeldeunterlagen herunterladen !

files/Anmeldeunterlagen_DKV.pdf
files/Anmeldeunterlagen_Shell.pdf
files/Flyer_Shell_A6.pdf
files/Flyer_DKV_A6.pdf

Versorgungswerk / Versicherungen

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Unser Versicherungspartner Signal Iduna bietet einen neuen Inhaberausfallschutz an. Betriebsinhaber können Ihren Betrieb so mit einem Tagessatz

in Anlehnung an den Rohertrag gegen den Ausfall des Inhabers durch Krankheit oder Unfall absichern. Entscheidender Vorteil gegenüber Mitbewerberprodukten ist , dass bereits ab einer AU des Inhabers in Höhe von 60% geleistet wird. Aufgrund des sehr hohen Risikos können nur Personen mit einem Eintrittsalter bis zu 55 Jahren versichert werden.

files/Inhaberausfallschutz.pdf
files/Faxantwort_Inhaberausfallschutz.pdf

Vertretung des Handwerks in Gremien und Ausschüssen

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Auch auf regionaler Ebene, also dem typischen Aktionsfeld der Kreishandwerkerschaft und der Innungen, bestehen vielfältige Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Mitwirkung und Einflussnahme im Interesse des Handwerks.


Als Beispiele seien genannt:

  • Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Köln
  • Beirat des Jobcenter Köln
  • Lenkungskreis der Regionalagentur Region Köln
  • Kommunales Bündnis für Arbeit
  • ARBEITGEBER KÖLN e.V.
  • Institut der Deutschen Wirtschaft
  • Regionalkonferenz zur Umsetzung des Ausbildungskonsenses NRW
  • Bildungsbeirat Köln
  • Installateurausschuss
  • Koeln.de-Beirat
  • Clearingstelle mit der Stadt Köln
  • Lenkungskreis und Prüfungskommission ÖKOPROFIT
  • Lenkungskreis Köln-Rheinland
  • Lernende Region - Netzwerk Köln e.V.
  • Steuerungsgruppe Übergangsmanagement Schule - Beruf
  • LenkungskreisBerufswahl-SIEGEL
  • Beirat Schule und Beruf
  • Runder Tisch zur Umsetzung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) in der Kölner Region
  • Landesverband der Kreishandwerkerschaften NRW
  • Bundesverband der Kreishandwerkerschaften
  • Diverse Ausschüsse des Rates der Stadt Köln
  • Nordrhein-Westfälischer Handwerkstag NWHT
  • Vorstand und Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln
  • Aktion Modernes Handwerk e.V. (AMH)
  • Repräsentantenrat der Innungskrankenkasse IKK classic
  • Mittelstandsbeirat der Signal Iduna Versicherung
  • Aufsichtsrat, Zentralbeirat, Regionalbeiräte und Vertreterversammlung der Volksbank Köln Bonn


Die Kreishandwerkerschaft bringt in alle diese Gremien wirtschaftlichen Sachverstand ein. 

Wirtschafts- / Unternehmens- / Steuerberatung

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Handwerker erkennen mehr und mehr, dass sie zur Erreichung ihrer Unternehmensziele oder zur Bewältigung kritischer Situationen nutzbringend den Sachverstand hochqualifizierter Experten einsetzen können.

Zu einer Vielzahl von Fragen und Themen kann der Innungs-Geschäftsführer bereits kompetent Auskunft geben und "erste Hilfe" erteilen.
Für "knifflige Fälle" kooperiert die Kreishandwerkerschaft mit Top-Leuten, die zu erschwinglichen Preisen Rat und Hilfe anbieten:

Dipl.Kfm. Gerd Koenen, Gabella Steuerberatungs GmbH, Köln für Buchhaltung und Steuerberatung, Tel. 0221 / 2070-427
Für die Klärung von Fertigungstechnischen Fragen verfügt die Kreishandwerkerschaft über beste Kontakte zur Fachhochschule Köln. Bei Fragen oder Problemen zur "betrieblichen Sicherheit " können Innungsmitglieder die Dienste der Detektei COMSEC, Köln, in Anspruch nehmen.

Zwischen- und Gesellenprüfungen


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Innungen stehen ihren Mitgliedern bei der Lehrlingsausbildung "von A bis Z" zur Seite:

  • Bereitstellung des vorgedruckten Lehrvertrages,
  • Eintragung in die Lehrlingsrolle,
  • Beratung in allen das Lehrverhältnis betreffenden Fragen,
  • Schlichtung von eventuellen Streitigkeiten vor dem Lehrlingsschiedsgericht auf Wunsch,
  • Durchführung der Zwischen- und Gesellenprüfungen, mit Einladungen an die Prüflinge und Information der Betriebe, Durchführung und Bewertung der theoretischen und praktischenPrüfungen, Ausstellung und Zustellung der Prüfungsbescheinigungen und Zeugnisse.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, richten Sie sich bitte per Telefon, Fax oder E-Mail an Ihre Innung.

Kreishandwerkerschaft Köln

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Kontakt

+49 221 2070412

[email protected]

Adresse

Kreishandwerkerschaft Köln

Frankenwerft 35

Innenstadt Stapelhaus

50667 Köln

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Montag: 8-17 Uhr

Dienstag: 8-17 Uhr

Mittwoch: 8-17 Uhr

Donnerstag: 8-17 Uhr

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