Hinweisgeberschutzgesetz

Kreishandwerkerschaft Köln als interne Meldestelle der Innungsmitglieder
nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Betriebe ab 50 Mitarbeiter benötigen aufgrund des neuen Hinweisgeber-
schutzgesetzes eine interne Meldestelle für ihre hinweisgebenden Mitarbeiter
(„Whistleblower“). Die Kreishandwerkerschaft Köln bietet ihren Innungsmitgliedern
als kostenfreie Dienstleistung an, die Aufgaben einer internen Meldestelle zu
übernehmen.

Diese Meldestelle dient Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber als Anlaufstelle,
Informationen über Verstöße zu melden, die sie im Zusammenhang mit ihrer
beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt haben. Mit der
Einrichtung dieser Meldestellen schützt das Hinweisgeberschutz-gesetz
Arbeitnehmer vor Benachteiligungen und gibt ihnen Rechtssicherheit.

Betriebe über 50 Mitarbeiter sind nach §§ 12, 14 HinSchG verpflichtet, entweder
einen im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter bzw. eine aus mehreren Mitarbeitern
bestehende Arbeitseinheit oder einen Dritten mit den Aufgaben einer internen
Meldestelle zu betrauen. Die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle
beauftragten Personen müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein
und über die notwendige Fachkunde verfügen.

Als Meldestelle sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vertraulichkeit der Identität der
Personen, die den Hinweis geben, die Gegenstand einer Meldung sind und der
sonstigen in der Meldung genannten Personen, zu schützen.
Sollten Sie die Kreishandwerkerschaft Köln mit der internen Meldestelle betrauen
wollen, bitten wir Sie, mit beiliegendem Formular sich bei uns registrieren zu lassen.
Bitte senden Sie in diesem Fall das ausgefüllte Formular an folgende Mailadresse zu
übersenden: [email protected].