Bekämpfung von Schwarzarbeit / illegaler Beschäftigung
Schwarzarbeit oder "unerlaubter Handwerksausübung" müssen Mitglieds-Betriebe der Kölner Innungen nicht tatenlos zusehen - sie sollten den jeweiligen Fall schnellstmöglich - also telefonisch, per Fax oder durch E-Mail - dem Geschäftsführer der eigenen Innung anzeigen.
Er kann prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen, noch ergriffen werden können und diese einleiten - deshalb ist eine schnelle Meldung wichtig ! In gravierenden Fällen kooperiert die Innung mit dafür zuständigen Ämtern und Behörden, insbesondere, wenn Ausländer und Leistungsgeldbezieher betroffen sind. In Fällen mit schwieriger Beweislage kann die Innung oder das besonders interessierte Mitglied die Dienste einer kompetenten Kölner Detektei in Anspruch nehmen und zwar zu moderaten Gebühren.
Die Durchwahl Ihres Innungsgeschäftsführers finden Sie unter der Rubrik "Innungen ". Das gilt auch für die Faxnummer.